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KFZ Gutachter Friedrichshain

Einsatzgebiet

Kfz-Gutachter Traveplatz

„Sie haben doch die S-Bahn" ist hier das häufigste Argument gegen die Ausfalltage. Es trägt nicht.

Planungsraum im Osten von Friedrichshain, südlich der Frankfurter Allee zwischen Jessner- und Travestraße

Der Traveplatz liegt südlich der Frankfurter Allee, eingefasst von Jessner- und Travestraße, rund sechzig auf hundertsechzig Meter. Von dort ist es nicht weit zum Ostkreuz, dem am stärksten frequentierten Umsteigebahnhof der Berliner Eisenbahn.

Genau daraus baut die gegnerische Versicherung in diesem Ortsteil ihr Standardargument: Wer so nah an Bahn und Straßenbahn wohne, brauche kein Auto und damit auch keine Entschädigung für die Tage ohne. Das ist eingängig und falsch.

Wofür der Nutzungsausfall entschädigt

Ersetzt wird der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des eigenen Fahrzeugs, nicht die Unmöglichkeit, von A nach B zu kommen. Ein Auto ist kein Beförderungsmittel unter mehreren, sondern ein Vermögensgegenstand, dessen Gebrauch dir für eine bestimmte Zeit genommen wurde.

Wäre es anders, gäbe es in einer Großstadt mit dichtem Nahverkehr überhaupt keinen Nutzungsausfall. Das ist erkennbar nicht der Fall — sonst würde die Gegenseite ihn nicht kürzen, sondern grundsätzlich ablehnen.

Was den Anspruch schwächt und was ins Gutachten gehört

Nicht die Nähe zum Bahnhof schwächt den Anspruch, sondern das eigene Verhalten. Wenn zwischen Unfall und Reparaturauftrag Wochen liegen, für die niemand erklären kann, warum nichts geschah, wird gekürzt — und dann zu Recht. Der Nutzungswille muss erkennbar bleiben. Ebenfalls angreifbar wird es, wenn im Haushalt ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung steht und tatsächlich genutzt werden kann. Steht der Zweitwagen einer anderen Person zur Verfügung oder ist er nicht gleichwertig, sieht es anders aus. Das ist eine Einzelfallfrage, keine Faustregel — und sie wird am besten vor der Meldung beantwortet statt im Widerspruch danach.

Damit die Zahl am Ende steht, gehören zwei Angaben ins Gutachten: die Fahrzeuggruppe, aus der sich der Tagessatz ergibt, und die Ausfalldauer, also Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit plus eine angemessene Frist für Beauftragung und Terminfindung. Fehlt auch nur eine der beiden, rechnet der Regulierer mit einem Wert, den er selbst gewählt hat, und der fällt selten großzügig aus. Wie so eine Zahl konkret aussieht, lässt sich an einer abgeschlossenen Akte zeigen: Dort stand der Nutzungsausfall mit 43 Euro je Tag, bei einem Cabrio aus 2012 mit knapp 80.000 Kilometern. Ein Richtwert ist das nicht — bei einem anderen Fahrzeug steht dort ein anderer Betrag.

Schadenaufnahme in Traveplatz

Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht. Ein Anruf genügt, um einen Termin festzulegen.

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Ist die Schuldfrage eindeutig, geht meine Honorarrechnung an den Haftpflichtversicherer des Verursachers.

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