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KFZ Gutachter Friedrichshain

Nutzungsausfall Friedrichshain

Für jeden Tag, an dem du dein Auto nicht nutzen kannst, steht dir Geld zu. Ein Mietwagen ist dafür keine Voraussetzung.

Wer sein Auto nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht nutzen kann, verliert etwas Messbares, auch wenn kein Cent für einen Mietwagen ausgegeben wird. Dieser Verlust heißt Nutzungsausfall und wird pro Tag entschädigt.

Zwei Zahlen entscheiden über den Betrag: der Tagessatz und die Zahl der Tage. Beide gehören ins Gutachten. Steht dort keine, setzt die Versicherung ihre eigenen ein, und das fällt selten zu deinen Gunsten aus.

Hintere Fahrzeugflanke mit durchgehender Spur über Seitenteil und Schweller

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Nutzungsausfall Friedrichshain: wie der Tagessatz zustande kommt

Grundlage sind anerkannte Tabellenwerke, die Fahrzeuge nach Typ und Ausstattung in Gruppen einteilen. Jede Gruppe hat einen Tagessatz. Mit zunehmendem Alter wird das Fahrzeug in eine niedrigere Gruppe zurückgestuft — üblich ist ein Schritt nach fünf und ein weiterer nach zehn Jahren. Zwischen zwei benachbarten Gruppen liegen je nach Fahrzeug spürbare Beträge pro Tag; bei zwei Wochen Ausfall entscheidet eine einzige Gruppe über eine Summe, für die sich das Nachrechnen lohnt.

Der Sachverständige ordnet das Fahrzeug ein und weist die Gruppe im Gutachten aus. Ohne diese Angabe fehlt der Gegenseite die Grundlage, und sie greift zu ihrer eigenen — regelmäßig zu einer niedrigeren. Ausgewiesen gehört deshalb beides: die Gruppe und der Weg dorthin, also Fahrzeugtyp, Erstzulassung und die vorgenommene Rückstufung. Wird später gekürzt, ist damit sichtbar, an welcher Stelle anders gerechnet wurde. Fehlt die Herleitung, bleibt nur die Behauptung, der Satz sei zu hoch, und dagegen lässt sich kaum argumentieren.

43 Euro am Tag: was in einer abgeschlossenen Akte stand

Cabrio, Erstzulassung 05.2012, 79.918 Kilometer, großflächige Schürfspuren über Tür und Seitenteil. Die Instandsetzung hätte 12.289,33 Euro gekostet, der Wiederbeschaffungswert lag bei 10.001 Euro, abgerechnet wurde als Totalschaden. In derselben Akte steht der Nutzungsausfall mit 43 Euro je Tag.

Das ist kein Richtwert und keine Faustregel, sondern der Betrag aus genau diesem Fall. Bei einem anderen Fahrzeug steht dort eine andere Zahl. Was der Fall zeigt, ist etwas anderes: dass die Position auch beim Totalschaden anfällt und nicht nur bei der Reparatur.

Nutzungswille, Nutzungsmöglichkeit und das S-Bahn-Argument

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Nutzungswille heißt: Du hättest das Auto in dieser Zeit gefahren. Nutzungsmöglichkeit heißt: Du hättest es auch fahren können — wärst also nicht ohnehin im Urlaub, krank oder ohne Führerschein gewesen. Beides wird selten bestritten, wenn es plausibel ist. Bestritten wird es, wenn ein Zweitwagen bereitsteht oder wenn zwischen Unfall und Reparaturauftrag Wochen liegen, für die niemand erklären kann, warum nichts geschah. Ein Zweitwagen, den jemand anderes im Haushalt täglich nutzt, zählt dabei nicht als verfügbar.

Der zweite Einwand liegt in kaum einem Berliner Ortsteil so nahe wie hier: „Sie haben doch die S-Bahn." Das Ostkreuz ist der am stärksten frequentierte Umsteigebahnhof der Berliner Eisenbahn, dazu kommen der Ostbahnhof, die U5 unter der Ost-West-Achse, die Endstation von U1 und U3 an der Warschauer Straße und sechs Straßenbahnlinien. Für den Anspruch spielt das keine Rolle. Entschädigt wird der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des eigenen Fahrzeugs, nicht die Unmöglichkeit, von A nach B zu kommen — sonst gäbe es in einer Großstadt gar keinen Nutzungsausfall. Was tatsächlich schadet, ist etwas anderes: wenn sich aus dem Verhalten ergibt, dass das Fahrzeug ohnehin nicht bewegt worden wäre. Deshalb zählt die Reihenfolge — Gutachten, Reparaturauftrag, dazwischen keine unerklärten Wochen.

Wie viele Tage angesetzt werden

Bei der Reparatur ist es die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer, zuzüglich der Zeit, die vergeht, bis der Betrieb anfangen kann. Beim Totalschaden ist es die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die ein vergleichbares Fahrzeug am Markt realistisch braucht.

Nicht angesetzt wird, was du selbst verzögerst. Wer das Gutachten drei Wochen liegen lässt, bevor er den Auftrag erteilt, bekommt diese drei Wochen nicht erstattet. Die Ausfalldauer beginnt mit dem Unfall, aber sie läuft nicht beliebig weiter.

Fragen & Antworten

Fragen zu Nutzungsausfall

Bekomme ich Nutzungsausfall auch, wenn ich einen Mietwagen nehme?

Nein, es ist entweder oder. Nimmst du einen Mietwagen, werden dessen Kosten erstattet; verzichtest du darauf, bekommst du den Nutzungsausfall. Beides zusammen gibt es nicht, weil beides denselben Verlust ausgleicht.

Gibt es Nutzungsausfall auch beim Totalschaden?

Ja. Angesetzt wird dann die Wiederbeschaffungsdauer statt der Reparaturdauer. In der oben genannten Akte war es genau dieser Fall: wirtschaftlicher Totalschaden und trotzdem ein Tagessatz von 43 Euro.

Wir haben einen Zweitwagen. Fällt der Anspruch dann weg?

Nicht automatisch, aber er wird angreifbar. Wenn ein gleichwertiges Fahrzeug im Haushalt zur Verfügung steht und tatsächlich genutzt werden kann, kürzt die Gegenseite regelmäßig. Steht der Zweitwagen einer anderen Person zur Verfügung oder ist er nicht gleichwertig, sieht es anders aus — das ist ein Fall für den Einzelfall und nicht für eine Faustregel.

Zählen Wochenenden und Feiertage mit?

Ja. Entschädigt wird die Zeit, in der du das Fahrzeug nicht nutzen konntest, nicht die Zahl der Werktage in der Werkstatt.

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