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KFZ Gutachter Friedrichshain

Totalschaden Friedrichshain

Kostet die Reparatur mehr als das Auto wert ist, wird nicht repariert, sondern gerechnet. Zwei Zahlen entscheiden dann über alles.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Instandsetzung den Wert des Fahrzeugs übersteigt. Technisch ließe sich fast jedes Auto reparieren; die Frage ist, ob jemand das bezahlen muss.

Ab diesem Punkt zählt nicht mehr, was die Werkstatt aufruft. Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts — und beide Zahlen werden regelmäßig zu deinen Ungunsten angesetzt.

Abgestellte Blechkante hinter der Türfuge mit freigelegtem Untergrund

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Totalschaden Friedrichshain: wann er vorliegt und wie gerechnet wird

Verglichen werden die kalkulierten Instandsetzungskosten mit dem Wiederbeschaffungswert. Liegen die Kosten darüber, ist die Reparatur unwirtschaftlich. Der Begriff hat nichts damit zu tun, ob das Auto noch fährt — ein fahrbereites Fahrzeug kann ein Totalschaden sein und ein nicht fahrbereites ein Reparaturfall. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den du am hiesigen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest. Er ist ausdrücklich nicht der Zeitwert und auch nicht der Betrag, den dir jemand für deinen Wagen geboten hätte.

Die zweite Zahl, der Restwert, beziffert den Erlös für das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand. Behältst du es, wird er von der Auszahlung abgezogen; verkaufst du es, bekommst du ihn zusätzlich vom Käufer. In beiden Fällen gilt: Je höher er angesetzt wird, desto weniger überweist die Versicherung. Die Rechnung selbst ist schlicht — Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Genau deshalb hängt alles daran, dass beide Zahlen stimmen. Ein um tausend Euro zu hoch angesetzter Restwert kostet dich exakt tausend Euro, ohne dass sich am Schaden irgendetwas geändert hätte. Es ist die empfindlichste Größe des ganzen Vorgangs.

  • Wiederbeschaffungswert: Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug am hiesigen Markt
  • Restwert: Erlös für das beschädigte Fahrzeug, mit nachvollziehbarer Herkunft
  • Auszahlung: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Zusätzlich: Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer
  • Nicht enthalten: Wertminderung — die gibt es beim Totalschaden nicht

Ein belegter Fall: 12.289,33 Euro Reparatur, 9.336 Euro Auszahlung

Cabrio, Erstzulassung 05.2012, 79.918 Kilometer, großflächige Schürfspuren über Tür und Seitenteil. Die Instandsetzung war mit 12.289,33 Euro kalkuliert, der Wiederbeschaffungswert lag bei 10.001 Euro, der Restwert bei 665 Euro.

Die Reparatur hätte damit rund 123 Prozent des Fahrzeugwerts gekostet. Abgerechnet wurde als Totalschaden: 10.001 Euro minus 665 Euro. Die 9.336 Euro sind aus diesen beiden Zahlen gerechnet und stehen nicht als eigene Zeile in der Akte — deshalb steht hier, dass gerechnet wurde. Dazu kam der Nutzungsausfall mit 43 Euro je Tag.

Restwertgebote aus überregionalen Börsen

Versicherer holen Restwertgebote häufig über bundesweite Online-Börsen ein. Solche Gebote liegen regelmäßig über dem, was du hier tatsächlich erzielen kannst, weil der Bieter irgendwo im Bundesgebiet sitzt und die Verwertung anders kalkuliert.

Maßgeblich ist der Markt, auf dem du das Fahrzeug ersetzen und verwerten musst. Ein Gebot, das an eine Abholung in einem anderen Bundesland geknüpft ist, bildet diesen Markt nicht ab. Ich ermittle den Restwert deshalb regional und weise aus, worauf er beruht.

Auch der Zeitpunkt zählt. Verkaufst du, solange von der Gegenseite noch kein Gebot vorliegt, und hältst dich dabei an den Restwert aus deinem Gutachten, bist du in aller Regel auf der sicheren Seite. Wer nach Vorlage eines höheren Gebots darunter verkauft, bekommt Ärger.

Die 130-Prozent-Regel: reparieren trotz Totalschaden

Die Grenze liegt bei 130 Prozent: Solange die kalkulierte Instandsetzung diesen Anteil am Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet, darfst du reparieren lassen und den vollen Betrag ersetzt bekommen, obwohl rechnerisch längst ein Totalschaden vorliegt. Zwei Bedingungen gehören dazu: Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig nach dem Gutachten ausgeführt werden, und du musst das Fahrzeug anschließend noch mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Teilreparaturen, Eigenreparaturen ohne Nachweis oder ein Verkauf innerhalb der Frist führen dazu, dass doch nur nach Wiederbeschaffungswert minus Restwert abgerechnet wird. Der Weg lohnt sich also nur, wenn du den Wagen wirklich behalten willst.

Fragen & Antworten

Fragen zu Totalschaden

Darf ich mein Auto nach einem Totalschaden weiterfahren?

Wenn es verkehrssicher ist, ja. „Wirtschaftlicher Totalschaden" ist eine Rechengröße und kein Fahrverbot. Ist die Verkehrssicherheit dagegen betroffen — Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, tragende Teile —, steht das im Gutachten und dann darf der Wagen nicht bewegt werden.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer erstattet?

Nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Kaufst du ein Ersatzfahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, wird sie bis zur Höhe der im Gutachten ausgewiesenen erstattet. Kaufst du privat oder gar nicht, bleibt es beim Nettobetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den du am Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müsstest — einschließlich dessen, was ein Händler dafür verlangt. Der Zeitwert ist eine andere Größe und liegt in der Regel darunter. Für die Schadenabrechnung ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich; wer beides gleichsetzt, rechnet zu niedrig.

Muss ich das Fahrzeug abmelden?

Nicht zwingend, aber sobald du es nicht mehr nutzt, spart die Abmeldung Steuer und Versicherung. Für die Abrechnung selbst spielt sie keine Rolle. Wichtig ist nur, das Fahrzeug nicht zu verschrotten, bevor die Gegenseite Gelegenheit hatte, sich den Zustand anzusehen.

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